Sitzung: 18.11.2010 SR/012/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 200/2010
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das unbebaute Flurstück- Nr. 1766a der Gemarkung Zittau mit einer Größe von 270 m² an die Eigentümer des Nachbargrundstückes Görlitzer Str. 31 in Zittau unentgeltlich zu übertragen. Die Abwasserleitung ist dinglich zu sichern. Der Abwasserbeitrag ist zu erstatten.