Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der  Veräußerung des Erbbaurechtes am Grundstück Rosa-Luxemburg- Str. 33, Flurstück-Nr. 1359 der  Gemarkung Zittau, zuzustimmen und in diesem Zusammenhang den Grund und Boden an die Käufer, die Eheleute Höger, wohnhaft in Zittau, zum Verkehrswert zu veräußern. Auf das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht wird in diesem Zusammenhang verzichtet. Die Veräußerung des Grund und Bodens steht unter dem Vorbehalt des vorherigen Erwerbs des Grundstückes Rosa- Luxemburg- Str. 35. 

Die Zustimmung zur Belastung des Erbbaugrundbuches in Höhe des Kaufpreises im Rahmen der Veräußerung wird erteilt.