Beschluss: zurückgestellt

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einrichtung eines Förderspendenkontos „Sportstadt Zittau“ und beauftragt die Stadtverwaltung damit, Richtlinien für die Verteilung der Spenden aus diesem Unterstützungsfond der Zittauer Bürgerschaft zu erarbeiten. In diesen Richtlinien soll festgelegt werden, wer über die Verteilung der Mittel entscheidet, wer antragsberechtigt ist, die Form der Antragssstellung sowie terminliche Vorgaben wie Antrags- und Vergabeterminen im Jahr.