Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. XXI "Wohnbebauung Eichgraben Am Walde"

 

1.        

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Wohnbebauung Eichgraben Am Walde", bestehend aus:

     -   der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 12.04.2016

     -   den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 12.04.2016 und

     -   der Begründung in der Fassung vom 12.04.2016

 

2.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.