Stadtrat Dr. Kurze hat eine Anfrage zur Straßenbeleuchtung. Wenn man abends von Captain Hook nach Zittau hinten über die Brücke läuft, ist es bis zur Brücke gut beleuchtet und danach läuft man am Pethauer Deich in stockfinsterer Nacht bis kurz vor das Westpark-Stadion. Als besonders schwierig ist, dass mitten auf dem Weg ein Poller steht.  Er bittet zu prüfen, ob dort vielleicht ein oder zwei Lampen eingeschaltet werden könnten. Im Bericht des OB wurde über die Aussage der Rechtsaufsicht informiert. Welche Möglichkeiten des Rechtsbehelfs gegen diesen Bescheid gibt es aus Richtung des Stadtrates? Welche Fristen sind einzuhalten?

 

Herr Schiermeyer erläutert. Wie bei jeden Bescheid gibt es die Möglichkeit des Widerspruches, der innerhalb von 30 Tagen einzulegen ist.

 

Die Sache mit den Lampen wird geprüft, erklärt OB Zenker.