Sitzung: 19.11.2015 SR/011/2015
Stadtrat Dr. Kurze
hat eine Anfrage zur Straßenbeleuchtung. Wenn man abends von Captain Hook nach
Zittau hinten über die Brücke läuft, ist es bis zur Brücke gut beleuchtet und
danach läuft man am Pethauer Deich in stockfinsterer Nacht bis kurz vor das
Westpark-Stadion. Als besonders schwierig ist, dass mitten auf dem Weg ein
Poller steht. Er bittet zu prüfen, ob
dort vielleicht ein oder zwei Lampen eingeschaltet werden könnten. Im Bericht
des OB wurde über die Aussage der Rechtsaufsicht informiert. Welche
Möglichkeiten des Rechtsbehelfs gegen diesen Bescheid gibt es aus Richtung des
Stadtrates? Welche Fristen sind einzuhalten?
Herr Schiermeyer
erläutert. Wie bei jeden Bescheid gibt es die Möglichkeit des Widerspruches,
der innerhalb von 30 Tagen einzulegen ist.
Die Sache mit den
Lampen wird geprüft, erklärt OB Zenker.