Stadtrat Gullus bezieht sich auf eine Anfrage von ihm, die über eine Abstimmung seitens von Herrn Oberbürgermeister abgeschmettert wurde. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dies? Er wurde in dieser Angelegenheit sehr massiv von der Sächsischen Zeitung beleidigt. Ihm würde interessieren, wenn Nachteile aus der Arbeit als  Stadtrat entstehen, in dem man von anderen Leuten beleidigt wird, inwieweit eine Versicherung geht, ob ein Rechtsschutz besteht oder ob man der Willkür der Medien ausgesetzt ist. Bereits vor längerer Zeit hatte er nachgefragt, ob WLAN hier möglich wäre. Damals wurde geantwortet, dass es zu teuer sei.  Er hat sich jetzt darüber informiert, ein WLAN-Router kostet 20  Euro. Ist es für die Stadtverwaltung zu teuer?  Zum Abriss Böhmische Straße/Amalienstraße: Dort hat sich jemand angeboten, dass Haus zu besichtigen und zu kaufen. Das wurde abgelehnt. Warum?

Zur Kantstraße möchte man gern nähere Informationen bekommen. Soweit er informiert ist, hat es dort so rein geregnet, dass nichts mehr dort funktioniert.

 

OB Zenker erinnert noch einmal daran. Herr Gullus meint die Abstimmung, als es darum ging, dass er sich noch einmal vorstellen sollte, ob es zulässig ist.

 

Herr Schiermeyer hat es jetzt nicht mit verfolgt. Ihm ist das rechtliche Problem nicht so ganz klar.

 

Es war eine Situation, in der Herr Gullus mich vor der Wahl zu einem Aufsichtsrat bat, mich vorzustellen, erklärt OB Zenker. Daraufhin hat er die Stadträte gebeten, da es eine Erweiterung der Tagesordnung war, ob sie dem zustimmen oder nicht, und sie haben es abgelehnt. Ob dies rechtmäßig war, fragt nun Stadtrat Gullus?

 

Dies wird schriftlich beantwortet, bestätigt OB Zenker.

 

Eine Versicherung gibt es nicht, erklärt Herr Schiermeyer. Er sieht da seitens der Verwaltung keinen Handlungsbedarf, es sei denn der Oberbürgermeister betrachtet es anders und beauftragt ihm dazu, etwas anderes zu tun. Wenn Herr Gullus sich beleidigt sieht, gibt es den Weg der Strafanzeige. Dafür wäre dann die Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig oder der Weg der Zivilklage. Die Verwaltung als solche ist in dem Fall nicht gefordert, es sei denn, es kommt die Entscheidung einen Stadtrat zur Seite zu stehen. Das ist denkbar, aber es gibt keine Verpflichtung dazu.

 

Herr Höhne antwortet zur Amalienstraße/Böhmische Straße. Das Grundstück Amalienstraße 1 ist ein städtisches Gebäude und ist nicht mehr in dem Zustand, wo wir jemanden Zutritt gewähren möchten. Es ist einfach ein Sicherheitsproblem und er trägt das Risiko. Zum Wassereinbruch Kantstraße: Dort ist durch die ausführende Firma, Dachdecker Keil und Ziesche, ein Fehler bei der Dachabdichtung oder bei der Einbindung der Fallrohre gemacht worden. Daraufhin kam es zu einem Wassereintritt, der das Parkett nachhaltig geschädigt hat. Es gab zwischenzeitlich einen Termin Vorort mit dem Gutachter der Versicherung der Dachdeckerei. Die Formalitäten sind komplett erledigt. Was noch aussteht ist die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung. Parallel dazu läuft im Moment die Erarbeitung von Angeboten für einen neuen Hallenfußboden, den die Versicherung der Dachdeckerei nur zum Zeitwert des Parketts begleicht. Den Rest, so die Aussage von Herrn Michalsky, zahlt unsere Gebäudeversicherung. Zur möglichen Ausführungszeit, aufgrund von Bestellfristen, wird es nicht vor Januar sein können, dies muss aber noch konkretisiert werden. Hierzu wird zeitnah informiert.

 

Herr Mauermann antwortet zum WLAN. Ein Hotspot kostet nicht einmalig 20 €, sondern monatliche Gebühren und es wird zu entscheiden sein, ob die Stadt Zittau das trägt und ihnen hier anbietet. Wenn Sie es möchten, können wir es einrichten. Einen freien Zugang in das städtische Netz  wird es über einen normalen Router aus Sicherheitsgründen hier nicht geben. Wenn dann nur ein eigener Hotspot.