Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:

 

Die Gewerbesteuer der mehrgemeindlichen Betriebsstätten im Industriegebiet Zittau Nord/Ost soll gemäß § 30 Gewerbesteuergesetz (GewStG) nach folgendem Maßstab zerlegt werden:

 

1.    Zu 50 % nach dem Verhältnis der Flächen, in dem alle Flurstücke der betroffenen Betriebsstätten auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zueinander stehen. Änderungen durch Flächenzu-/-abgänge sollen mit dem Beginn des auf die Grundbuchwirksamkeit folgenden Jahres berücksichtigt werden.

 

2.    Zu 50 % nach dem Verhältnis der Gemeindelasten, die zu 100 % der Stadt Zittau zuzuordnen sind.

 

Dieser Zerlegungsmaßstab soll ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt (01.01.2008) gelten und ist den Finanzbehörden durch die steuerpflichtigen Unternehmen vorzuschlagen. Herr Oberbürgermeister Thomas Zenker und Herr Bürgermeister Markus Hallmann werden beauftragt, die Gespräche mit den Unternehmen zu führen.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Unternehmen zur Vorgehensweise, nach dem Zugang der geänderten Grundlagenbescheide wie folgt:

 

1.    Die Stadt Zittau veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Berechnung von Erstattungszinsen gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Guthaben werden nicht an die Unternehmen ausgezahlt, sondern an die Gemeindekasse Mittelherwigsdorf überwiesen.

2.    Die Gemeinde Mittelherwigsdorf veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Berechnung von Nachzahlungszinsen gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Unternehmen erhalten die Hebesatzdifferenz erstattet.