Sitzung: 19.11.2015 SR/011/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 226/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt:
Die Gewerbesteuer der mehrgemeindlichen
Betriebsstätten im Industriegebiet Zittau Nord/Ost soll gemäß § 30
Gewerbesteuergesetz (GewStG) nach folgendem Maßstab zerlegt werden:
1. Zu
50 % nach dem Verhältnis der Flächen, in dem alle Flurstücke der betroffenen
Betriebsstätten auf dem jeweiligen Gemeindegebiet zueinander stehen. Änderungen
durch Flächenzu-/-abgänge sollen mit dem Beginn des auf die
Grundbuchwirksamkeit folgenden Jahres berücksichtigt werden.
2. Zu
50 % nach dem Verhältnis der Gemeindelasten, die zu 100 % der Stadt Zittau
zuzuordnen sind.
Dieser Zerlegungsmaßstab soll ab dem
frühestmöglichen Zeitpunkt (01.01.2008) gelten und ist den Finanzbehörden durch
die steuerpflichtigen Unternehmen vorzuschlagen. Herr Oberbürgermeister Thomas
Zenker und Herr Bürgermeister Markus Hallmann werden beauftragt, die Gespräche
mit den Unternehmen zu führen.
Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt,
vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Unternehmen zur Vorgehensweise,
nach dem Zugang der geänderten Grundlagenbescheide wie folgt:
1. Die
Stadt Zittau veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die
Berechnung von Erstattungszinsen gemäß AO erfolgt insofern nicht. Die Guthaben
werden nicht an die Unternehmen ausgezahlt, sondern an die Gemeindekasse
Mittelherwigsdorf überwiesen.
2. Die
Gemeinde Mittelherwigsdorf veranlagt die Unternehmen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Berechnung von Nachzahlungszinsen gemäß AO erfolgt insofern
nicht. Die Unternehmen erhalten die Hebesatzdifferenz erstattet.