-Weihnachtsmarkt: 16.12. Eröffnung bis 20.12.

Auch in diesem Jahr startet der MDR-Sachsenspiegel eine Weihnachtstour quer durch Sachsen. Sie wird in sechs Städten Station machen und am Eröffnungstag unseres Weihnachtsmarktes, dem 16.12., auch Zittau dabei sein.

Bei der Tour wird der Sachsenspiegel live vom Weihnachtsmarkt berichten und unsere Stadt herausfordern. Wir bekommen mit ein paar Tagen Vorsprung eine Stadtaufgabe genannt, die am Übertragungstag dann erfüllt werden muss. Daher rufe ich Sie sowie alle Zittauer/-innen und Gäste auf, vor allem auch am Eröffnungstag unseren Weihnachtsmarkt zu besuchen und uns zu helfen, die Aufgabe zu erfüllen.

 

-Änderung der Sprechzeiten im Bürgerbüro der Geschäftsstelle Hirschfelde

Auf Grund von Veränderungen im Aufgabenbereich der Mitarbeiterin und rückläufiger Besucherzahlen im Bürgerbüro  werden die Sprechzeiten ab Januar 2016 auf Dienstag von 09.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr festgelegt. Der Donnerstag entfällt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung.

 

-Informationen zum Regionalplan: Die Stadt Zittau hat fristgemäß die Stellungnahmen zum Vorentwurf des Regionalplanes abgegeben. Zur Einsichtnahme des Statements kann beim OB ein Termin vereinbart werden.

 

- Unser Antrag auf Mitwirkung am Projekt "Vielfalt in den Zentren von Klein- und Mittelstädten - sozialräumliche Integration, städtische Identität und gesellschaftliche Teilhabe"  wurde positiv beschieden. Die Stadt Zittau ist somit Praxispartner im Projekt mit dem Deutschen Institut für Urbanistik.

 

- Die Stadt Zittau hat am 09.11.2015 einen weiteren Zuwendungsbescheid im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“, Programmteil Aufwertung-Sanierung von Altbauten im Fördergebiet „Erhaltungssatzungsgebiet“ in Höhe von 160.530,90 € bekommen. Damit stehen für die Refinanzierung der Maßnahmen Baderstraße 2,4,6 und 8 insgesamt 3.169.496,00 € Finanzhilfen zur Verfügung. Das entspricht einer Förderquote von 91,5 %.

 

 

Beantwortung von SR-Anfragen:

 

- Anfrage v. SR Dr. Kurze zur elektronischen Bereitstellung des Stadtanzeigers:  Versendung des Newsletters zum Stadtanzeiger (E-Mail-Info zum Erscheinen des Stadtanzeigers) erfolgt künftig wieder an alle Stadträte.

 

- Anfrage v. Stadtrat Johne, Andreas aus dem SR Oktober: Kanalbaumaßnahme Weinauallee

Bei der Kanalbaumaßnahme in der Weinau handelt es sich um eine Investition des Abwasserzweck-verbandes "Untere Mandau", nicht der Stadt Zittau. Der AZV wechselt einen Teil des Verbands-sammlers aufgrund von Schadstellen auf dem Weinauring aus. Die Maßnahme steht kurz vor dem Abschluss und wird nicht bis zur Görlitzer Straße fortgeführt. Da dieser Mischwasserkanal bis zur Kläranlage führt, wird natürlich keine Rückstauklappe eingebaut.

 

- Anfrage von SR Zabel im SR Oktober: Schliebenschulzentrum

Auszug aus Protokoll“: „Stadtrat Zabel erinnert an die intensive Diskussion um die Nutzung des Schulzentrums Schliebenschule. Es gibt eine Entscheidung dazu. Er möchte gern, dass hierzu eine Information bis zum nächsten Stadtrat im Bericht über die Entwicklung und den Stand erfolgt. Was ist baulich fertig? Was steht noch aus? Wie sind die Auswirkungen in der Entwicklung gegangen? Gibt es irgendwelche Anzeichen, die sich mit der Unterbringung von schulpflichtigen Kindern aus dem Bereich Ausländer und Asyl abzeichnen?“

 

Antwort:

OB Zenker bittet Herrn Höhne zur Beantwortung des ersten Teils der Anfrage.

Im Jahr 2014 wurde mit der Baumaßnahme Schliebenschule begonnen. Fertig gestellt sind aktuell die Dachdeckungsarbeiten am Altgebäude. Der Neubau ist im Rohbau fertiggestellt. Die Fassade am Neubau ist diese Woche abgenommen worden. Die Fassade am Altbau steht kurz vor der Fertigstellung. Neue Fenster sind im Altbau eingesetzt worden, sodass jetzt mit dem Innenausbau begonnen werden kann. Wir liegen momentan finanziell und zeitlich im Plan.  Wir realisieren jetzt die Installation von Heizung, Lüftung, Sanitär, Strom und die Datentechnik.

Zum Teil der Flüchtlingskinder ergänzt OB Zenker:

Das Schliebenschulzentrum beherbergt die Grundschule (Wilhelm-Busch -Grundschule) und ab 2017 eine Oberschule (jetzt Burgteich-Oberschule). 2017 wird die Burgteich Oberschule in das Schliebenschulzentrum einziehen. In der Burgteichschule lernen jetzt bereits ca. 34 Kinder mit Asyl-und Migrationshintergrund. Es gibt 2 DaZ (Deutsch als Zweitsprache) Klassen. In der Schule wird eine hervorragende Integrationsarbeit geleistet, sodass die Schule als Konsultationsschule für DaZ-Klassen über Zittau hinaus Ansehen genießt.  Diese Arbeit wird in der Schliebenschule natürlich weiter kontinuierlich fortgesetzt. Nach Bedarf wird auch in der Busch-Grundschule eine Klasse für DaZ eingerichtet.

 

- SR Krusekopf hatte völlig zurecht nach Vorgriffen auf den Haushalt 2016 gefragt. Eine Beantwortung liegt in den SR-Mappen. Im Ergebnis der Aufstellung ergibt es eine Summe Eigenmittel in Höhe von 101.675,00 €.

 

- Das Kommunalamt des Landkreises Görlitz hat heute auf das Thema Widerspruch zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geschrieben und erlässt folgenden Bescheid:

Der Beschluss Nr. 182/2015 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau vom 22.10.2015

zur Ablehnung der Feststellung der Zulässigkeit des am 30.07.2015 eingereichten Bürgerbegehrens ist rechtswidrig. Der Großen Kreisstadt Zittau wird insofern angeordnet, bis zum 31.12.2015 einen Beschluss des Stadtrates herbeizuführen, der die Zulässigkeit des am30.07.2015 eingereichten Bürgerbegehrens feststellt. Kommt die Große Kreisstadt Zittau der Anordnung unter Ziffer 2 nicht nach, wird die Ersatzvornahme auf Kosten der Stadt Zittau angedroht. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. 105 €.“

Die Begründung geht morgen über das Stadtratsbüro an alle Stadträte per Email zu.

 

In diesem Zusammenhang hat auch Herr Hiekisch eine Antwort vom Kommunalamt bekommen. Für OB Zenker wäre jetzt wichtig zu wissen: Ist diese strittige Auseinandersetzung auf das Kommunalamt verlagert oder wird von uns auch noch eine Antwort darauf erwartet?

 

Stadtrat Hiekisch erklärt, dass er heute mit Herrn Ilg telefoniert hat. Es gibt noch eine Reihe von Ungereimtheiten insbesondere was ehemalige Baumaßnahmen betrifft. Insofern ist es jetzt beim Kommunalamt bzw. der übergeordneten Stelle angesiedelt.