Sitzung: 19.11.2015 SR/011/2015
-Weihnachtsmarkt:
16.12. Eröffnung bis 20.12.
Auch in diesem Jahr startet der MDR-Sachsenspiegel eine Weihnachtstour
quer durch Sachsen. Sie wird in sechs Städten Station machen und am Eröffnungstag
unseres Weihnachtsmarktes, dem 16.12., auch Zittau dabei sein.
Bei der Tour wird der Sachsenspiegel live vom Weihnachtsmarkt berichten
und unsere Stadt herausfordern. Wir bekommen mit ein paar Tagen Vorsprung eine
Stadtaufgabe genannt, die am Übertragungstag dann erfüllt werden muss. Daher
rufe ich Sie sowie alle Zittauer/-innen und Gäste auf, vor allem auch am
Eröffnungstag unseren Weihnachtsmarkt zu besuchen und uns zu helfen, die
Aufgabe zu erfüllen.
-Änderung
der Sprechzeiten im Bürgerbüro der Geschäftsstelle Hirschfelde
Auf Grund von Veränderungen im Aufgabenbereich der Mitarbeiterin und
rückläufiger Besucherzahlen im Bürgerbüro
werden die Sprechzeiten ab Januar 2016 auf Dienstag von 09.00 bis 12.00
und 13.30 bis 18.00 Uhr festgelegt. Der Donnerstag entfällt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung.
-Informationen
zum Regionalplan: Die Stadt Zittau hat fristgemäß die Stellungnahmen
zum Vorentwurf des Regionalplanes abgegeben. Zur Einsichtnahme des Statements
kann beim OB ein Termin vereinbart werden.
- Unser Antrag auf
Mitwirkung am Projekt "Vielfalt in den Zentren von Klein- und Mittelstädten
- sozialräumliche Integration, städtische Identität und gesellschaftliche
Teilhabe" wurde positiv beschieden.
Die Stadt Zittau ist somit Praxispartner im Projekt mit dem Deutschen Institut
für Urbanistik.
- Die Stadt Zittau hat am 09.11.2015 einen weiteren Zuwendungsbescheid im
Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“, Programmteil Aufwertung-Sanierung von
Altbauten im Fördergebiet „Erhaltungssatzungsgebiet“ in Höhe von 160.530,90 €
bekommen. Damit stehen für die Refinanzierung der Maßnahmen Baderstraße 2,4,6
und 8 insgesamt 3.169.496,00 € Finanzhilfen zur Verfügung. Das entspricht einer
Förderquote von 91,5 %.
Beantwortung
von SR-Anfragen:
- Anfrage
v. SR Dr. Kurze zur elektronischen Bereitstellung des Stadtanzeigers: Versendung des Newsletters
zum Stadtanzeiger (E-Mail-Info zum Erscheinen des Stadtanzeigers) erfolgt
künftig wieder an alle Stadträte.
- Anfrage
v. Stadtrat Johne, Andreas aus dem SR Oktober: Kanalbaumaßnahme Weinauallee
Bei der Kanalbaumaßnahme in der Weinau handelt es sich um eine
Investition des Abwasserzweck-verbandes "Untere Mandau", nicht der
Stadt Zittau. Der AZV wechselt einen Teil des Verbands-sammlers aufgrund von
Schadstellen auf dem Weinauring aus. Die Maßnahme steht kurz vor dem Abschluss
und wird nicht bis zur Görlitzer Straße fortgeführt. Da dieser Mischwasserkanal
bis zur Kläranlage führt, wird natürlich keine Rückstauklappe eingebaut.
- Anfrage
von SR Zabel im SR Oktober: Schliebenschulzentrum
Auszug aus Protokoll“: „Stadtrat Zabel erinnert an die intensive
Diskussion um die Nutzung des Schulzentrums Schliebenschule. Es gibt eine
Entscheidung dazu. Er möchte gern, dass hierzu eine Information bis zum
nächsten Stadtrat im Bericht über die Entwicklung und den Stand erfolgt. Was
ist baulich fertig? Was steht noch aus? Wie sind die Auswirkungen in der
Entwicklung gegangen? Gibt es irgendwelche Anzeichen, die sich mit der
Unterbringung von schulpflichtigen Kindern aus dem Bereich Ausländer und Asyl
abzeichnen?“
Antwort:
OB Zenker bittet Herrn Höhne zur Beantwortung
des ersten Teils der Anfrage.
Im Jahr 2014 wurde mit der Baumaßnahme
Schliebenschule begonnen. Fertig gestellt sind aktuell die Dachdeckungsarbeiten
am Altgebäude. Der Neubau ist im Rohbau fertiggestellt. Die Fassade am Neubau
ist diese Woche abgenommen worden. Die Fassade am Altbau steht kurz vor der
Fertigstellung. Neue Fenster sind im Altbau eingesetzt worden, sodass jetzt mit
dem Innenausbau begonnen werden kann. Wir liegen momentan finanziell und
zeitlich im Plan. Wir realisieren jetzt
die Installation von Heizung, Lüftung, Sanitär, Strom und die Datentechnik.
Zum Teil der Flüchtlingskinder ergänzt OB
Zenker:
Das Schliebenschulzentrum beherbergt die
Grundschule (Wilhelm-Busch -Grundschule) und ab 2017 eine Oberschule (jetzt
Burgteich-Oberschule). 2017 wird die Burgteich Oberschule in das
Schliebenschulzentrum einziehen. In der Burgteichschule lernen jetzt bereits
ca. 34 Kinder mit Asyl-und Migrationshintergrund. Es gibt 2 DaZ (Deutsch als
Zweitsprache) Klassen. In der Schule wird eine hervorragende Integrationsarbeit
geleistet, sodass die Schule als Konsultationsschule für DaZ-Klassen über
Zittau hinaus Ansehen genießt. Diese
Arbeit wird in der Schliebenschule natürlich weiter kontinuierlich fortgesetzt.
Nach Bedarf wird auch in der Busch-Grundschule eine Klasse für DaZ
eingerichtet.
- SR Krusekopf hatte völlig zurecht nach Vorgriffen auf den Haushalt 2016
gefragt. Eine Beantwortung liegt in den SR-Mappen. Im Ergebnis der Aufstellung
ergibt es eine Summe Eigenmittel in Höhe von 101.675,00 €.
- Das Kommunalamt des Landkreises Görlitz hat
heute auf das Thema Widerspruch zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
geschrieben und erlässt folgenden Bescheid:
„Der Beschluss Nr. 182/2015 des Stadtrates der Großen
Kreisstadt Zittau vom 22.10.2015
zur Ablehnung der Feststellung der
Zulässigkeit des am 30.07.2015 eingereichten Bürgerbegehrens ist rechtswidrig.
Der Großen Kreisstadt Zittau wird insofern angeordnet, bis zum 31.12.2015 einen
Beschluss des Stadtrates herbeizuführen, der die Zulässigkeit des am30.07.2015
eingereichten Bürgerbegehrens feststellt. Kommt die Große Kreisstadt Zittau der
Anordnung unter Ziffer 2 nicht nach, wird die Ersatzvornahme auf Kosten der
Stadt Zittau angedroht. Die voraussichtlichen Kosten betragen ca. 105 €.“
Die Begründung geht morgen über das
Stadtratsbüro an alle Stadträte per Email zu.
In diesem
Zusammenhang hat auch Herr Hiekisch eine Antwort vom Kommunalamt bekommen. Für
OB Zenker wäre jetzt wichtig zu wissen: Ist diese strittige Auseinandersetzung
auf das Kommunalamt verlagert oder wird von uns auch noch eine Antwort darauf
erwartet?
Stadtrat
Hiekisch erklärt, dass er heute mit Herrn Ilg telefoniert hat. Es gibt noch
eine Reihe von Ungereimtheiten insbesondere was ehemalige Baumaßnahmen
betrifft. Insofern ist es jetzt beim Kommunalamt bzw. der übergeordneten Stelle
angesiedelt.