Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Beteiligung am Rahmenvertrag zwischen den LfULG und dem SSG zur landeszentralen Lärmkartierung 2017.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung (Referat Stadtplanung) in Zusammenarbeit mit der Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit der Herbeiführung des Beitritts sowie der inhaltlichen Mitwirkung an der landeszentralen Lärmkartierung zu betrauen.