Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 9, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende 7. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 04.05.2000

 

7. Änderungssatzung zur Abwassersatzung

 

Artikel 1

 

Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:

 

§ 45 Abwassergebühren

 

(1) Die Mengengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.1

und  2 beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk                    gereinigt wird 1,30 €/m³.

 

(2) Die Grundgebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.3   

      beträgt für die Wasserzählergröße:    

 

            Q(n) bis     2,5 m³/h                    7,50 €          pro Monat

            Q(n) bis     6,0 m³/h                  18,00 €          pro Monat

            Q(n) bis   10,0 m³/h                  30,00 €          pro Monat

            Q(n) bis   15,0 m³/h                  45,00 €          pro Monat

            Q(n) bis   40,0 m³/h                120,00 €          pro Monat

            Q(n) bis   60,0 m³/h                180,00 €          pro Monat

            Q(n) bis 150,0 m³/h                450,00 €          pro Monat

 

 

(3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 43

      beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird 0,34 € je Quadratmeter

      versiegelter Grundstücksfläche.

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.