Sitzung: 21.10.2010 SR/011/2010
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 9, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 139/2010
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende 7. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000
Satzung
zur Änderung der
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 04.05.2000
7.
Änderungssatzung zur Abwassersatzung
Artikel 1
Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:
§
45 Abwassergebühren
(1) Die Mengengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.1
und 2 beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 1,30 €/m³.
(2) Die Grundgebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.3
beträgt für die Wasserzählergröße:
Q(n) bis 2,5 m³/h 7,50 € pro Monat
Q(n) bis 6,0 m³/h 18,00 € pro Monat
Q(n) bis 10,0 m³/h 30,00 € pro Monat
Q(n) bis 15,0 m³/h 45,00 € pro Monat
Q(n) bis 40,0 m³/h 120,00 € pro Monat
Q(n) bis 60,0 m³/h 180,00 € pro Monat
Q(n) bis 150,0 m³/h 450,00 € pro Monat
(3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 43
beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird 0,34 € je Quadratmeter
versiegelter Grundstücksfläche.
Artikel 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.