Sitzung: 21.10.2010 SR/011/2010
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 137/2010
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in seiner Sitzung am :
1. Der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung 2011 bis 2013
mit Nachkalkulation 2007 und 2009 der Fa. Allevo Kommunalberatung vom 10.06.2010
für die öffentliche Einrichtung der Abwasserentsorgung der Stadt Zittau mit Hirschfelde
(ohne das Gebiet des Zweckverbandes „Industriegebiet Zittau Nord/Ost) wird zugestimmt.
Sie hat dem Stadtrat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze für die Abwasserentsorgung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 vorgelegen.
2. Die Stadt Zittau erhebt für die Benutzung ihrer aufgabenbezogenen Einrichtung Abwasser-
entsorgung (§ 9 Abs.2 Satz 1 SächsKAG) Gebühren für die Teilleistungen der zentralen
Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung.
3. Den Prognosen und Schätzungen in der Gebührenkalkulation und Nachkalkulation wird zu-
gestimmt (vgl. Vorbemerkungen Ziffer 7).
4. Den in der Gebührenkalkulation und Nachkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen,
Zinssätzen sowie der Abschreibungsmethode wird zugestimmt.
5. Die Stadt Zittau wählt als Verzinsungsmethode weiterhin die Restwertmethode.
6. Die Stadt Zittau wählt als Gebührenmaßstab für die Einleitungsgebühr der zentralen
Schmutzwasserentsorgung den Frischwassermaßstab. Als Gebührenmaßstab für die Grund-
gebühr der zentralen Schmutzwasserentsorgung wählt sie den Nenndurchfluss Qn der
Wasserzähler. Für die Niederschlagswasserentsorgung wählt die Stadt Zittau die ange-
schlossene, bebaute und befestigte Fläche.
7. Im Ergebnis der vorliegenden Nachkalkulation der Jahre 2007 und 2009 und den gewählten
Varianten des erforderlichen Ausgleichs der Kostenüberdeckung in die Gebühren-
kalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 stellt der Stadtrat folgende kostendeckende
Gebührensätze fest:
a) durchschnittliche Einleitungsgebühr für die Schmutzwasserentsorgung für die Jahre
2011 bis 2013: 1,30 €/m³
b) durchschnittliche Grundgebühr der Schmutzwasserentsorgung für die Jahre
2011 bis 2013
Wasserzählergröße Q(n) bis 2,5 m³/h = 7,50 €/Monat
Wasserzählergröße
Q(n) bis 6,0 m³/h = 18,00 €/Monat
Wasserzählergröße
Q(n) bis 10,0 m³/h = 30,00 €/Monat
Wasserzählergröße
Q(n) bis 15,0 m³/h = 45,00 €/Monat
Wasserzählergröße
Q(n) bis 40,0 m³/h = 120,00 €/Monat
Wasserzählergröße
Q(n) bis 60,0 m³/h = 180,00 €/Monat
Wasserzählergröße
Q(n) bis 150,0 m³/h = 450,00 €/Monat
c) durchschnittliche Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2011 bis 2013:
0,34 €/m²
8. Dem Stadtrat ist bekannt, dass die in der vorliegenden Gebührenkalkulation ermittelten
kostendeckenden Gebührensätze Höchstgrenzen sind und bei der Beschlussfassung infolge
des Kostendeckungsgrundsatzes von Gebühren nach § 10 Abs.1 SächsKAG nicht höher
festgesetzt werden dürfen (Überschreitungsverbot).
9. Dem Stadtrat ist bekannt, dass eine Festsetzung von nicht kostendeckenden Gebühren
zwangsläufig eine Subvention durch die Stadt gegenüber dem Abgabepflichtigen bedeutet.
Dieser Subventionsbetrag ist in diesem Fall aus allgemeinen Haushaltmitteln zu tragen.