Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 14, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt beschließt abweichend vom Grundsatz, den mit einem Erbbaurecht belasteten Grund und Boden des Grundstückes Lönsstraße 1, Flurstück- Nr. 1873t der Gemarkung Zittau, an die Erbbauberechtigte zum Verkehrswert zu veräußern.