Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:

 

Zum 1.:            Im § 14 Abs. 2 Satz 1 der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften: 

 

-          Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau

-          Wohnbaugesellschaft Zittau mbH

-          Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH

-          Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH ´St. Jakob´

 

entfällt der Wortlaut „und prüfen zu lassen“-

 

Zum 2.:           Im Gesellschaftsvertrag der Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau wird der § 3 Stammkapital, Stammeinlagen um einen Absatz 3 ergänzt, mit folgendem Wortlaut:

 

(3) Der Erwerb von Geschäftsanteilen - gleich in welcher Höhe - am Stammkapital der Gesellschaft durch private Kapitalgeber ist ausgeschlossen. 

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt alle Handlungen vorzunehmen, um dem Beschluss Geltung zu verschaffen.