Sitzung: 21.10.2010 SR/011/2010
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 170/2010
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:
Zum 1.: Im
§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften:
-
Städtische Dienstleistungs-GmbH Zittau
-
Wohnbaugesellschaft Zittau mbH
-
Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
-
Zittauer Alten- und
Pflegeheim GmbH ´St. Jakob´
entfällt
der Wortlaut „und prüfen zu lassen“-
Zum 2.: Im
Gesellschaftsvertrag der Städtische
Dienstleistungs-GmbH Zittau wird der § 3 Stammkapital, Stammeinlagen um
einen Absatz 3 ergänzt, mit folgendem Wortlaut:
(3) Der Erwerb von Geschäftsanteilen - gleich in welcher
Höhe - am Stammkapital der Gesellschaft durch private Kapitalgeber ist
ausgeschlossen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt alle Handlungen vorzunehmen, um dem Beschluss Geltung zu verschaffen.