Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“ für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich auf der Gemarkung Hirschfelde. Im Geltungsbereich liegen die Flurstücke 125/4, 125/12, 126/4, 126/5, 126/6, 126/7, 126/9, 126/11, 126/12, 126/15, 126/16, 126/18, 126/20, 126/22, 126/23, 126/24, 126/25, 126/27, 126/29, 126/30, 126/31, 127/1, 128, 129, 130, 131, 134/2, 554/1, 556, 561/2 vollständig und die Flurstücke 124/10, 125/13, 480/2, 480/5, 554/2, 561/1, teilweise.

 

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel angestrebt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Industriebrache zu einem Gewerbe- und Industriegebiet zu schaffen. Damit sollen sowohl die ansässigen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten erhalten, als auch die Ansiedlung neuer Unternehmen ermöglicht werden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt entsprechend §§ 3, 4 und 4a BauGB.        

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.