Beschluss: vertagt

 

 

12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Zittau

 

Aufgrund § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18.03.2003 (veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2003, S. 55), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013, 2003 (veröffentlicht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2013, S. 822) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 26.03.2015 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der Fassung vom 20.11.2014 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

§ 15 (Bürgerbegehren) erhält folgende neue Fassung:

 

Die Durchführung eines Bürgerentscheids kann schriftlich von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss von 5 von Hundert der

Bürger der Stadt unterzeichnet sein.

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.