Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der  Veräußerung des Erbbaurechtes am Grundstück Innere Weberstraße 8 / Lindenstraße 3, Flurstück-Nr. 358 der  Gemarkung Zittau, zuzustimmen und in diesem Zusammenhang den Grund und Boden an den Käufer  zu einem Anteil von 2/3 des Gesamtablösebetrages von 50.000 Euro zu veräußern. Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarung einer Investitionsverpflichtung und der Lastenfreistellung des bisherigen Erbbaurechtes durch die Gläubigerbank.