Sitzung: 18.12.2014 SR/011/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 236/2014
Der Stadtrat der
Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der
Veräußerung des Erbbaurechtes am Grundstück Innere Weberstraße 8 /
Lindenstraße 3, Flurstück-Nr. 358 der
Gemarkung Zittau, zuzustimmen und in diesem Zusammenhang den Grund und
Boden an den Käufer zu einem Anteil von
2/3 des Gesamtablösebetrages von 50.000 Euro zu veräußern. Die Veräußerung
steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarung einer Investitionsverpflichtung und
der Lastenfreistellung des bisherigen Erbbaurechtes durch die Gläubigerbank.