Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, die Minderung des Erbbauzinses für das Objekt Theaterring 10a, Flurstück- Nr. 1305/1 der Gem. Zittau, um den hälftigen Betrag rückwirkend bis zum 30.06.2014 beizubehalten und ab diesem Zeitpunkt den Erbbauzins vollständig zu erlassen. Diese Regelung gilt nur für den jetzigen Erbbauberechtigten und nur bis zu dem Zeitpunkt einer Neuvermietung bzw. eines Verkaufes des Erbbaurechtes- spätestens jedoch den 31.12.2015.