Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt gemäß §15 BauGB die Zurückstellung der Entscheidung über den Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens Neubau eines Aldi-Marktes mit Freianlagen und einer Verkaufsfläche von 1200 m² bzw. 1000 m² am Standort Äußere Weberstraße 28 in Zittau. Die Zurückstellung dient der Sicherung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. XXVII „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau“ und gilt, bis dieser Bebauungsplan wieder Rechtskraft erlangt, längstens 12 Monate.