Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Stadt Zittau an einem vom  Landratsamt Görlitz, Obere Flurbereinigungsbehörde, anzuordnenden Verfahren einer Vereinfachten Flurbereinigung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz in einem bestimmten Verfahrensgebiet der Gemarkung Rosenthal, vorbehaltlich der mehrheitlichen Zustimmung der anderen Grundstückseigentümer im geplanten Verfahrensgebiet, teilnimmt.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stimmt der Übernahme der gesamten finanziellen Eigenanteile der Teilnehmergemeinschaft für die Ausführungskosten in Höhe von

ca.  1.230.000 € innerhalb der Förderperiode 2015 bis 2020 durch die Stadt Zittau unter der Bedingung zu, dass die privaten Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet die neu gebildeten Flächenanteile von der Stadt Zittau zu den jeweils aktuellen Bodenrichtwerten käuflich erwerben und die Baulasten für die Stützmauern übernehmen sowie das Verfahren gemäß dem Landratsamt Görlitz, Obere Flurbereinigungsbehörde, die in Aussicht gestellte 70 bzw. 75 %ige Förderung erhält.