Sitzung: 28.08.2014 SR/008/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 158/2014
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Stadt Zittau an einem vom Landratsamt Görlitz, Obere
Flurbereinigungsbehörde, anzuordnenden Verfahren einer Vereinfachten
Flurbereinigung nach § 86 Flurbereinigungsgesetz in einem bestimmten
Verfahrensgebiet der Gemarkung Rosenthal, vorbehaltlich der mehrheitlichen
Zustimmung der anderen Grundstückseigentümer im geplanten Verfahrensgebiet,
teilnimmt.
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Zittau stimmt der Übernahme der gesamten finanziellen Eigenanteile
der Teilnehmergemeinschaft für die Ausführungskosten in Höhe von
ca. 1.230.000 €
innerhalb der Förderperiode 2015 bis 2020 durch die Stadt Zittau unter der
Bedingung zu, dass die privaten Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet die
neu gebildeten Flächenanteile von der Stadt Zittau zu den jeweils aktuellen
Bodenrichtwerten käuflich erwerben und die Baulasten für die Stützmauern
übernehmen sowie das Verfahren gemäß dem Landratsamt Görlitz, Obere
Flurbereinigungsbehörde, die in Aussicht gestellte 70 bzw. 75 %ige Förderung
erhält.