Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass zu den am 7. Juni und gegebenenfalls am 28. Juni 2015 stattfindenden Wahlen des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin und des Landrates / der Landrätin keinen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Gruppenauskünfte über Zittauer Wahlberechtigte durch die Meldebehörde der Stadt Zittau gegeben werden.