Sitzung: 28.08.2014 SR/008/2014
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 082/2014
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stellt den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste fest, beschließt die Entnahme aus der Kapitalrücklage des BT Forst in Höhe von 430,00 €, entlastet die Betriebsleiter für das Jahr 2013 und beschließt den Jahresgewinn auf neue Rechnung des Wirtschaftsjahres 2014 vorzutragen.
Feststellung des Jahresabschlusses (§ 34 SächsEigBVO)
1. |
Bilanzsumme |
22.543.695,75 € |
1.1. |
davon entfallen auf der Aktivseite auf |
|
|
- immaterielle Vermögensgegenstände |
2.253,98 € |
|
- das Anlagevermögen Sachanlagen |
21.911.240,13 € |
|
- das Umlaufvermögen |
630.201,64 € |
1.2. |
davon entfallen auf der Passivseite auf |
|
|
- das Eigenkapital |
22.240.812,87 € |
|
- die empfangenen Ertragszuschüsse |
261.168,07 € |
|
- die Sonderposten |
0,00 € |
|
- die Rückstellungen |
10.423,36 € |
|
- die Verbindlichkeiten |
23.390,01 € |
|
- die Rechnungsabgrenzungsposten |
7.901,44 € |
2. |
Jahresgewinn |
58.090,74 € |
2.1. |
Summe der Erträge |
1.908.950,27 € |
2.2. |
Summe der Aufwendungen |
1.850.859,53 € |
Verwendung des Jahresgewinns
a) |
zur Tilgung des Verlustvortrages |
|
b) |
zur Einstellung in die Rücklagen |
|
c) |
zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde |
|
d) |
auf neue Rechnung vorzutragen |
58.090,74 € |
Die Gewinnausschüttung an die Stadt Zittau ist gemäß dem Lagebericht in
Höhe von 65.821,87 € in den Wirtschaftsplan 2015 aufzunehmen. Diese wird im I.
Quartal 2015 vollzogen.