Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, den Beschluss-Nr. 166/2012 dahingehend zu ändern, dass das Grundstück Alberstraße 6, Flurstück-Nr. 570 der Gemarkung Zittau, mit einer Größe von 390m², nicht mehr Inhalt des Veräußerungsgegenstandes ist.

Der Kaufpreis verringert sich somit auf einen Betrag von 229.047,00 Euro.

Die restlichen Beschlussinhalte bleiben unverändert bestehen.