Sitzung: 08.05.2014 VFA/005/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 113/2014
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, der Übertragung des Erbbaurechtes am Grundstück Weinauring 17, Flurstück- Nr. 1868/16 der Gem. Zittau, an die Tochter der bisherigen Erbbauberechtigten Frau Arite Brockmann, wohnhaft in Dresden, zuzustimmen. Das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.