Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, der Übertragung des  Erbbaurechtes am Grundstück Weinauring 17, Flurstück- Nr. 1868/16 der Gem. Zittau, an die Tochter der bisherigen Erbbauberechtigten Frau Arite Brockmann, wohnhaft in Dresden,  zuzustimmen. Das dinglich gesicherte Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt.