Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 der Großen Kreisstadt Zittau sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm.

 

Für die Abschreibung des beweglichen, materiellen und unbeweglichen Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt nach der Restwertmethode mit einem Zinssatz von 4 %.