Sitzung: 22.05.2014 SR/006/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 086/2014
Für die Abschreibung des beweglichen, materiellen und unbeweglichen Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt nach der Restwertmethode mit einem Zinssatz von 4 %.