- OB Voigt erinnert die Fraktionen an die Rückmeldung für das Planspiel Kommunalpolitik. Die Unterlagen befinden sich dazu in den Mappen.

- Herr Mauermann informiert zur Verschiebung der Stadtratswahl. Die AfD hat in der Wahlvorbereitung bis zur Zulassung der Wahlvorschläge im März bei dem Gemeindewahlausschuss ihre Unterlagen form- und fristgemäß eingereicht. Der Wahlvorschlag war damit vom Gemeindewahlausschuss, auch im Beisein einer Vertrauensperson der AfD, zuzulassen. Ab dem 12. Mai ist Bewegung in den Wahlvorschlag gekommen, als über die Zeitung mitgeteilt wurde, dass es dort einen Fehler gegeben hat und man den Wahlvorschlag zurückziehen möchte. Dies geht nicht, weil der Wahlvorschlag mit der Zulassung nicht mehr zurückzuziehen ist. Es sei denn, so wie hier die Dinge eingetreten sind, dass schwere Fehler bei der Erstellung des Wahlvorschlages gemacht worden sind. Dann ist der Wahlvorschlag auch nicht zurückzunehmen, sondern höchstens beim Wiedereinsetzen nicht mehr zuzulassen. In der Abwägung und Anhörung, auch mit dem Versammlungsleiter der AfD, Herrn Domsgen, ist letztlich klar und deutlich festgestellt worden, dass der Wahlvorschlag der AfD mit den zwei Kandidaten in der Kreisversammlung in Görlitz nicht nach den erforderlichen Regeln der Wahl und geheim erfolgt ist. Daher sah sich die Kommunalaufsicht in Ausübung der Pflichten und der Gesetzlichkeiten veranlasst, die Wahl für die Stadt Zittau abzusagen. Anders war dies nicht zu entscheiden. Das heißt, dass für nächste Woche Dienstag der nächste Gemeindewahlausschuss angesetzt wurde. Dort wird über die Wahlvorschläge neu geredet, insbesondere über den Wahlvorschlag der AfD. Dieser ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht mehr zuzulassen, da sie die Erklärung an Eidesstatt zurückziehen möchten, weil es nicht so gewesen ist, wie es im Protokoll niedergeschrieben wurde. Damit ist der Wahlvorschlag pflichtig vom Gemeindewahlausschuss zurückzuverweisen. Die alten (neuen) Wahlvorschläge werden mit dem Stadtanzeiger im Monat Juni bekannt gemacht. Der Landkreis hat als Termin der Nachwahl den 31.08.2014 gemeinsam mit der Landtagswahl bestimmt. Die Staatsanwaltschaft Görlitz wird von Amtswegen ermitteln. Zusätzlich gibt es die Anzeige von den LINKEN. Die Frage der Schadensersatzansprüche gegenüber der AfD ist sehr umfänglich diskutiert worden. Hierzu bittet er Herrn Schiermeyer um Ausführungen zu dem Erfolg auf Schadensersatzklagen.

Herr Schiermeyer erläutert. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Fehler bei einer Wahlvorbereitung gemacht werden und deswegen eine Wahl abgesagt werden muss. Wobei die Konstellation, dass eine Partei angibt, sie haben ihre Eidesstattlichen Versicherungen falsch abgegeben, ist auf jeden Fall sehr ungewöhnlich. Das praktische Problem für ihn als Juristen ist, wenn man ein Problem hat, was nicht auf der Hand liegt, wie das rechtlich zu bewerten ist. Dann guckt man, ob es Rechtsprechungen oder Kommentierungen dazu gibt. Was sagen andere Juristen dazu, die mit der Materie direkter befasst sind als ein kommunaler Justiziar. Die Recherche blieb bisher weitestgehend ergebnislos. Wir werden, was unsere Mehrkosten als Kommune betrifft, genau die Kosten zusammenstellen und rechtlich unterlegen, um einen Anspruch gegenüber der AfD anzumelden. Mal sehen, was von der Basis dann kommt und ob es bei der Bewertung dann sinnvoll ist, gegebenenfalls einen Rechtsstreit zu führen. Was die Parteien und Wählervereinigungen betrifft, da entstehen auch erhebliche Mehraufwendungen, aber auch dazu da gibt es keine Rechtsprechungen.

 

- OB Voigt informiert, dass die Stadt Zittau mit der Auszeichnung "Sportfreundliche Kommune" in der Kategorie über 10.000 Einwohner des Freistaates Sachsen mit dem 1. Preis geehrt wurde. Die Stadt hat eine Anerkennung in Höhe von 5.000 Euro erhalten.