Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau  fasst den Grundsatzbeschluss, die im Wesentlichen als Bauparzellen überplanten Teile des Flurstückes-Nr. 105/3 der Gemarkung Hartau, mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 2.400m², an die Oberlausitzer Straßen-, Tief- und Erdbau Gesellschaft mbH mit Sitz in Zittau zum Bodenrichtwert zzgl. Nebenkosten zu veräußern.