Sitzung: 27.03.2014 SR/003/2014
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 052/2014
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, die im Wesentlichen als Bauparzellen überplanten Teile des Flurstückes-Nr. 105/3 der Gemarkung Hartau, mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 2.400m², an die Oberlausitzer Straßen-, Tief- und Erdbau Gesellschaft mbH mit Sitz in Zittau zum Bodenrichtwert zzgl. Nebenkosten zu veräußern.