Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 5

Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Humboldt Center Zittau

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Humboldt Center Zittau“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich mit den Flurstücken 2120/24, 2120/32, 2120/34, 2120/48, 2120/50, 2120/51, 2122/63, 2122/64, 2122/65, 2128/10, 2128/11, 2128/12, 2128/13 der Gemarkung Zittau und Teilen des Flurstücks 2122/110 der Gemarkung Zittau.

 

Mit der Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans wird das Ziel angestrebt, die Zulässigkeit des Einzelhandels mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der „Zittauer Liste“ im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Vorhabenträger soweit zu beschränken, dass einerseits der Bestand und die zukünftige Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs Einkaufsinnenstadt nicht gefährdet wird, andererseits aber das Einkaufszentrum Humboldt Center weiter wirtschaftlich betrieben werden kann.

 

Die Planänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Zwischen der Großen Kreisstadt Zittau und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur vollständigen Übernahme der Planungsleistung und der Verfahrenskosten durch den Vorhabenträger abgeschlossen.