Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in Abweichung von § 2 Punkt 1 und 2 der Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau in der derzeit geltenden Fassung die Durchführung von Teilen des Zittauer Wochenmarktes auf der Mittleren Neustadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen auf dem Marktplatz.